1. Angebotsumfang
Fa. KinderFest Events Agentur Erhart veranstaltet Kinderevents mit qualifiziertem Personal.
Der Arbeitsbereich umfasst:
- Kinderbetreuung im weitesten Sinne
- Planung von Veranstaltungen, Spielstraßen, Betreuungseinrichtungen
- Organisation und Durchführung von VeranstaltungenPartner der Firma werden auf Wunsch und nach vorheriger Terminabsprache vermittelt
2. Kinderbetreuung – Animation:
2.1 Die Betreuung/ Animation wird ausschließlich durch qualifiziertes Personal, welches entweder entsprechend geschult ist oder eine Ausbildung im erzieherischen Bereich aufweist bzw. gerade eine Ausbildung absolviert, ausgeführt oder angeleitet.
2.2 Die Betreuung muß durch mindestens 2 Personen gemeinsam erfolgen, wenn mehr als 10 Kinder zu betreuen sind und die Zahl der Kinder bei Vertragsabschluß verbindlich feststeht.
Je größer die Veranstaltung, desto mehr Personal ist erforderlich.
Der Personalaufwand wird bei einem Vorgespräch festgelegt.
2.3 Die Firma stellt folgende Utensilien: Mobiliar, Spielteppich, Bücherkiste, Dekoration, Konstruktionsspielzeug, Mal-, Bastel- und Schminkmaterialien, Pavillion, Malwände, Begrenzungszäune
2.4 Soll die Betreuung werbewirksam gestaltet werden, so sind hierfür erforderliche Materialien von Auftraggeber auf dessen Kosten zur Verfügung zu stellen
2.5 Die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Räumlichkeiten müssen so beschaffen sein, daß eine Gefährdung der betreuten Kinder sowie von Dritten und Sachen ausgeschlossen ist. Dabei hat der Veranstalter kindertypisches Verhalten mit zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material oder aufgrund der Beschaffenheit der ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten entstanden sind. Der Auftragnehmer haftet auch dann nicht, wenn der Schaden erst durch die kindliche Verwendung herbeigeführt wurde.
2.6 Personal welches uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, muß durch diesen versichert werden.
2.7 Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc. sorgt der Veranstalter
2.8 Den Anweisungen des Personals von KinderFest
Events Agentur Erhart ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Ausschreitungen ist unser Personal berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen.
3. Haftung
3.1 In allen Fällen des Dienstleistungsangebotes haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.2 Das gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche insbesondere aus § 832 Abs. 2 BGB.
3.3 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen des Auftragnehmers.
3.4 Sollten aufgrund ungenügender oder unwahrer Auskünfte betreffs der Kinderzahl aufgrund personeller Unterbesetzung Seitens des Auftragnehmers Kinder zu Schaden kommen, haftet der Auftraggeber voll für alle entstehenden Kosten.Die Haftungsbegrenzung umfaßt alle Tätigkeitsfelder des Unternehmens
3.6 Bei Aussenveranstaltungen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko. Sorgt der Veranstalter entgegen der Absprachen nicht für einen ausreichenden Schutz, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen. In diesem Fall werden die Kosten in voller Höhe geltend gemacht.
4. Rücktrittsvorbehalt
4.1 Im Falle höherer Gewalt oder unverschuldetem Unvermögen auf seiten des Auftragnehmers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ersatzleistungen, Gewinnentgang oder sonstigen Schadensanspruch.
4.2 Das gleiche gilt, wenn Arbeiten oder Veranstaltungen im Freien witterungsbedingt nicht durchgeführt werden können.
5. Kündigung des Auftraggebers
5.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 45 % der Auftragssumme ohne Nachweis des Schadens zu fordern, sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
5.2 Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt oder dessen Erfüllung verweigert.
6. Vertragsänderungen und -ergänzungen
6.1 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Betreuungsvertrages, des Dienstleistungsvertrages sowie eines Zusatzvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
6.2 Aufrechnung mit Ansprüchen, die vom Auftragnehmer nicht ausdrückliche oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, kann der Auftraggeber nicht aufrechnen.
7. Gerichtsstandort und Erfüllungsort
7.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Kempten vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit eines Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.